Kürzlich sind wir darauf eingegangen, wie Sie selbst Beschädigungen der Dacheindeckung und / oder Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall am Trägerwerk aufspüren können …

Damit lassen sich hohe Folgekosten vermeiden, denn je schneller wir als TT-Bedachung einschreiten können, desto überschaubarer bleiben die Schäden.

Ohnehin müssen Sie nicht sämtliche Kosten alleine tragen, da der Staat beim Dachausbau und der Dachsanierung sowohl einmalige Zuschüsse wie auch zinsgünstige Kredite beisteuert.

Was ist in Deutschland ein neues Dach und seine Dämmung wert?

Wenn Sie Wände und Geschossdecken, aber auch Dächer dämmen, dann lässt sich ein Zuschuss von 20 Prozent auf die förderfähigen Baukosten beantragen. Wird diese Maßnahme durch einem Individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) eines anerkannten Energieberaters flankiert, erhöht sich dieser Basis-Fördersatz von 20 auf 25 Prozent (maximal jedoch 15.000 Euro).

Doch nicht nur die Dämmung selbst wird bei der Dachsanierung in Altbauten vom Staat unterstützt. Förderfähig sind prinzipiell sämtliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Dämmung anfallen, also zum Beispiel auch Maßnahmen im Zuge von Innenausbau oder an der Elektrik.
Hier können sich Bauherren dann nochmals 2.500 bis rund 5.000 Euro „zurückholen“.

Eine neue Idee im Rahmen der Bundesförderung stellt dann das so genannte „serielle Sanieren“ dar. Der Begriff meint „die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente. Mehr dazu finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Serielles_Sanieren/serielles_sanieren_node.html), auf das wir später nochmals zurückkommen.

Wann sollte ich meinen Antrag stellen?

Wichtig ist, dass IHR Antrag auf Förderung noch VOR der Dachsanierung gestellt wird. Diese erst nach dem Einsatz der TT-Bedachung anzugehen, wäre somit der falsche Weg. Denn dann würden Sie auf Ihren Kosten sitzen bleiben.

Auch in Sachen Förderantrag ist die Expertise des oben bereits erwähnten Energieberaters übrigens sehr zu empfehlen, da dieser die benötigten Dokumente sichten und ausstellen kann. Daneben ist die Beauftragung eines anerkannten Handwerksbetriebs wie der TT-Bedachung für eine Auszahlung der Fördermittel Pflicht.

Wie viel Heizkosten kann ich durch eine Dachsanierung einsparen?

Doch nicht nur aufgrund der Zuschüsse kann sich eine Dachsanierung bereits nach wenigen Jahren bezahlt machen: Denn mit neuen, gut gedämmten Dächern lassen sich bis zu 30 Prozent der Energiekosten einsparen.
Zudem lassen sich so die gefürchteten Nachteile von Dachgeschosswohnungen ausmerzen oder zumindest abmildern. Denn gerade unter alten Dächern wird es im Sommer oftmals „brütend“ heiß, während es in den Wintermonaten bitter kalt bleibt. Mit, respektive nach einer Dachsanierung, kann sich das Raumklima dagegen dramatisch verbessern.

Gute Gründe also, die Dachsanierung und den Dachgeschossausbau mit Experten wie der TT-Bedachung anzugehen, zumal sich so auch noch zusätzlicher Wohnraum schaffen lässt.

Sonderformen der Dachdämmung:

Übrigens lassen sich auch für eine so genannte „natürliche Dämmung“ – sprich die Dachbegrünung – Fördermittel beantragen. Denn auch das „Gründach“ samt dem entsprechendem Dachaufbau zählt zum Programm „Energieeffizient Sanieren“ und gilt als geeignete Maßnahme zur Dämmung, da im Nachgang Energiekosten und Schadstoffemissionen eingespart und somit die Umwelt und die natürlichen Ressourcen geschont werden.

Hausbesitzer erhalten daher entweder einen Zuschuss oder auch einen Förderkredit.

Wer ist für die Förderung zuständig?

Prinzipiell gibt es in Deutschland zwei Institutionen, die als Ansprechpartner bei Sanierungen in Betracht kommen, zum einen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA genannt, sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Daneben gibt es jedoch diverse regionale Förderprogramme (auch die kennt Ihr regionaler Energieberater!), die für interessierte Bauherren womöglich in Betracht kommen.

Auf Bundesebene sieht die Arbeitsteilung dann wie folgt aus: Seit diesem Jahr kümmert sich das BAFA um die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der energetischen Gebäudesanierung wie die Dachdämmung, wohingegen die KfW zinsgünstige Förderkredite für anerkannte und bewilligte Maßnahmen auszahlt.