Nach dem Gebäudeenergiegesetz ist es vorgeschrieben, dass sowohl das Dach und die oberste Geschossdecke als auch die Isolierung der Fassade gedämmt werden müssen, falls mehr als 10% der Fläche erneuert werden. Dafür können die Hauseigentümer die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen.

Falls das Haus verkauft wird, hat der neue Besitzer grundsätzlich 2 Jahre lang Zeit, um seiner Dämmpflicht nachzukommen. Bei der Dachdämmung nach GEG 2024 sind jedoch auch Ausnahmen vorgesehen. Wir unterstützen Sie rund um dieses Thema und übernehmen die Dämmung und Isolierung von Dach und Fassade für Sie!

Änderungen im Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bereits seit dem 01.11.2020 in Kraft. Darin finden sich verschiedene Regelungen aus anderen Gesetzen und Verordnungen wie beispielsweise der Energiesparverordnung (EnEv), dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Seither sind die Dachdämmung nach GEG 2024 sowie weitere Vorschriften zur energetischen Gebäudesanierung darin vereint.

Die Regelungen zur Dachdämmung sind ein Hauptbestandteil der Änderungen des GEG, die seit 2024 in Kraft getreten sind. Wichtigster Punkt dabei ist die Pflicht, bei Neubauten oder einer Renovierung nach Den Vorschriften zur Dachdämmung nach GEG 2024 durchzuführen.  Im Klartext heißt das, dass je nach Dach (Steil- oder Flachdach) und dem Gebäudezustand die Dämmwerte dem Standard entsprechen zu erhöhen.

Des Weiteren sind die erneuerbaren Energien dabei zu beachten. Nachhaltige Energieträger wie Photovoltaikanlagen plus effiziente Dachdämmung soll künftig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen einschränken.

Förderungen & gesetzliche Anforderungen

Um den Bauherren und Hausbesitzern die neue Art der Dachdämmung nach GEG 2024 zu erleichtern, bietet die Bundesregierung diverse Programme zu finanziellen Unterstützung an. Zu den Förderungen zählen nicht nur zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse, sondern auch einige regionale Förderprogramme. Infrage kommen beispielsweise die BAFA-Förderung mit bis zu 20% Zuschuss oder ein Kredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Die Förderung der Dachdämmung nach GEG 2024 hängt jedoch von verschiedenen Voraussetzungen ab. Beispielsweise ist es wichtig, dass die geplante Dämmung von einem qualifizierten Fachbetrieb wie TT Bedachungen übernommen und genau dokumentiert wird. Damit lässt sich sicherstellen, dass alle gesetzlichen Auflagen erfüllt wurden.

Ausnahmen von der Dämmpflicht nach GEG 2024

Tatsächlich unterliegen bestimmte Gebäude nicht dieser Dämmpflicht. Dazu gehören beispielsweise denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude, die bereits mit dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 ausgestattet sind. Für diese gilt keine Nachrüstpflicht.

Eine weitere Ausnahme kommt zum Tragen, wenn die Investition in die Dachdämmung nach GEG 2024 sich innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht amortisieren würde. Die Regelungen, welche Amortisationspflichten dafür anzusetzen sind, kann allerdings in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt sein.

Weitere Ausnahmen bestehen bei Altbauten, wenn der Renovierungsaufwand eine unbillige Härte nach § 102 GEG darstellen würde, also wenn die Renovierung in keinem Verhältnis zum Immobilienwert steht. Als Altbauten gelten Gebäude, deren Dach vor dem 31.12.1983 erbaut wurde.

Gerne beraten wir Sie zur passenden Dachdämmung nach GEG 2024 und unterbreiten Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot. Sprechen Sie unsere Experten einfach an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Sie können ganz unkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail oder über unsere Kontaktformular mit unseren Experten in Kontakt treten. Die Beratung ist selbstverständlich für Sie völlig unverbindlich.