Asbest wurde bis Anfang der 1970er Jahre bevorzugt als Baustoff in verschiedenen Industriebereichen eingesetzt, da er beispielsweise elastisch, zugfest und nicht brennbar ist. Leider hat sich jedoch herausgestellt, dass Asbest krebserregend ist. Daher – und weil Asbest seit 1993 verboten ist – bemühen sich Hausbesitzer, alle asbesthaltigen Produkte wie Dach- und Wellplatten auszutauschen und das Asbest im Dach zu eliminieren. Wie sie Asbest erkennen, welche gesundheitlichen Risiken bestehen und wie Sie das Asbestdach richtig sanieren, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Wie erkenne ich Asbest?

Für den Laien ist es schwierig, Asbest im Dach mit Sicherheit zu identifizieren. Es gibt verschiedene Anhaltspunkte, nach denen Sie sich richten können, doch ganz sicher sind Sie nur nach einer Probenentnahme und der Analyse im Labor.

Asbest im Dach kommt am häufigsten in Ziegeln oder Dachplatten sowie in Dämmstoffen vor. Ältere Wellplatten aus Faserzement könnten asbesthaltig sein, wenn sie eine rauhe Oberfläche und eine faserige Innenstruktur aufweisen. Ein weiterer Anhaltspunkt ist die weißgraue oder graue, graubraune oder bläuliche Oberfläche. Zudem fehlt in der Regel die AF-Kennzeichnung. Solche asphalthaltigen Wellplatten wurden im Handel beispielsweise als Baufanit, Eternit oder Fulgurit bezeichnet.

Sanierung und rechtliche Grundlagen

Wenn Sie Asbest im Dach haben, sollten Sie keinesfalls selbst die Sanierung in Angriff nehmen. Es gibt konkrete gesetzliche Regelungen für die Handhabung und Entsorgung, sodass Sie die Sanierung in jedem Fall einem Fachbetrieb wie TT Bedachung überlassen sollten.

Der Fachbetrieb kann anhand des Bauzeitpunkts, der Bauunterlagen sowie der Prüfung vor Ort herausfinden, ob es sich um ein Asbestdach handelt. Er kann für Sie außerdem eine Probe ins Speziallabor senden, um auf Nummer sicher zu gehen. Diese Probenentnahme darf nur vom Fachmann und unter Schutzmaßnahmen vorgenommen werden, weil dabei feine Asbestfasern freigesetzt werden könnten.

Die Arbeit mit asbesthaltigen Materialien ist genau geregelt in den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519“. Darin ist beispielsweise festgelegt, dass der Abbruch oder die Sanierung und Instandhaltung am Gebäude, bei denen asbesthaltige Baustoffe betroffen sind, nur von Fachbetrieben mit einschlägiger Qualifikation durchgeführt werden dürfen. Darin steht auch genau beschrieben, wie die asbesthaltigen Abfälle korrekt entsorgt werden müssen.

Während der Demontage der betreffenden asbesthaltigen Materialien muss die Baustelle hermetisch abgeriegelt sein und es muss außerdem eine abschließende Reinigung sowie eine Kontrollmessung vorgenommen werden. Danach entsorgt das Unternehmen die Abfallstoffe genau nach Vorschrift.

Gesundheitliche Risiken

Asbest gilt als krebserregend, da die eingeatmeten kleinen Asbestfasern Lungenkrebs oder eine sogenannte Asbestose verursachen können. Die WHO stuft alle Asbestfasern mit einer Größe von weniger als 5 Mikrometern und einem Durchmesser von maximal 3 Mikrometern als besonders gefährlich ein.

Die Gefährlichkeit hängt auch von der Form ab, in der der Asbest in den Produkten vorliegt:

  • Es gibt schwach gebundene Asbestvarianten, die im Leichtbau oder bei Haushaltsgeräten vorkommen. Hier genügen bereits kleine Erschütterungen, um die gefährlichen Fasern freizusetzen!
  • Bei fest gebundenem Asbest, wie er im Zement oder als Asbest im Dach bei den Dachplatten oder Fassaden vorkommt, wird der gefährliche Asbeststaub erst freigesetzt, wenn die Dachplatten alt, beschädigt oder verwittert sind oder beim Abbau zu Bruch gehen.

Bei der Asbestose oder Asbestlunge lagert sich der feine Asbeststaub in der Lunge ab und sorgt für Entzündungen und Vernarbungen. Über die Lungenbläschen gelangen die kleinen Fasern außerdem ins Bindegewebe, welches durch die Fasern gereizt wird und sich verhärtet. Die Fasern können vom Immunsystem nicht beseitigt werden, was zu Folgeerkrankungen (Lungen-, Kehlkopf-, Bauchfellkrebs) führt.

Die fachmännische Entfernung des Materials unter strengen Schutzmaßnahmen ist daher besonders wichtig. Das geschulte Fachpersonal muss darauf achten, die Dachplatten weder zu zersägen noch zu zerbrechen und sie in einer staubsicheren Verpackung dem Sondermüll zuzuführen. Dabei ist eine Schutzkleidung inklusive Atemschutz und Handschuhen vorgeschrieben.

Wenn Sie Hilfe bei der Sanierung Ihres Daches benötigen, dann ist TT Bedachungen der Profi für die Arbeit – auch bei Asbest im Dach!